EU-Food ist nicht gesünder, nur reglementierter
- Eva Biland

- 17. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 6 Stunden
Die Schweiz belegt im europäischen und globalen Vergleich regelmässig den ersten Platz bei der Innovationskraft und übertrifft den EU-Durchschnitt deutlich. Was die neuen Gesetzgebungsakten der Bilateralen III für die Schweizer Innovation bedeuten könnten, sei anhand eines historischen Beispiels erläutert.
Die Bilateralen III enthalten 61 Gesetzgebungsakten betreffend Lebensmittelsicherheit. 61 Gesetzgebungsakten für die Schweiz, deren Lebensmittelsicherheit weltweit zu den höchsten gehört. Die Schweiz verfügt insbesondere beim Tierschutz, der Deklarationspflicht oder bei der Gentechnik über strengere Auflagen als die EU und jetzt sollen 61 Gesetzgebungsakten aus Brüssel die Qualität und Hochwertigkeit der Schweizer Lebensmittelsicherheit verbessern? Die Ausweitung des Abkommens von 1999 soll den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Allerdings wurden bereits einige Ausnahmen formuliert (im Bereich Tierschutz, Gentechnik), welche verhindern sollen, dass das Abkommen zu einer Senkung der in der Schweiz geltenden Standards führt. Diese Ausnahmen verraten bereits, wie paradox es wirkt, wenn man die Schweizer Lebensmittelsicherheit nach EU-Richtlinien rückentwickeln möchte.
Das Landwirtschaftsabkommen von 1999 wird in Zukunft in zwei Teile gegliedert sein. Einen Agrarteil, der nicht der dynamischen Rechtsübernahme untersteht, und einen Teil zur Lebensmittelsicherheit, der neu durch ein Protokoll zur Lebensmittelsicherheit geregelt wird und der dynamischen Rechtsübernahme untersteht. Kommt es im Rahmen der Lebensmittelsicherheit zu allfälligen Streitfällen ist neu ein Schiedsgericht unter Einbezug des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorgesehen.
Bestimmt also künftig Brüssel über das, was in Schweizer Haushalten auf dem Teller landet? Essen hat nicht nur mit einer der letzten individuellen Freiheiten zu tun, sondern auch viel mit Volksgesundheit. Ein historisches Paradebeispiel – «made in Switzerland» - soll hier erläutert werden und dabei aufzeigen, dass innovative Errungenschaften beträchtliche Auswirkungen haben können auf eine gebesserte Volksgesundheit.
1922 führte die Schweiz als erstes Land die Salzjodierung ein. Man gelangte nämlich anfangs des letzten Jahrhunderts zur Erkenntnis, dass die Schweiz geologisch besonders jodarm war, da Jod als wichtiges Spurenelement von den Gletschern während Jahrtausenden aus den Gesteinen ausgewaschen wurde. Bis zu dieser Erkenntnis kam eines von zehn Kindern mit schwerer Behinderung zur Welt, kleinwüchsig, taub oder gehörlos. 1/3 der jungen Männer hatte einen Kropf. Landarzt Dr. Otto Bayard aus Zermatt verteilte als Erster Säcke mit jodiertem Salz an die lokale Bevölkerung, die Verteilung im grossen Stil gelang dann Dr. Hans Eggenberger aus Herisau. Jodmangel bedingte Kropfbildungen und Kretinismus gingen rasch zurück und konnten erfolgreich eliminiert werden. Inzwischen konsumieren über 80% der Weltbevölkerung jodiertes Salz, wobei in der Schweiz die Jodierung nach wie vor auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Massnahme hatte Generationen vor schweren körperlichen Leiden und vor Kleinwüchsigkeit bewahrt. Die Salzjodierung gilt als eine der erfolgreichsten globalen Gesundheitsmassnahmen überhaupt.
Meine Frage darf deshalb dahingehend gestellt werden, was aus der Idee der Salzjodierung geworden wäre, wenn man gemäss dem Vertragspaket der Bilateralen III zuerst das EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) konsultieren hätte müssen, wie es die Bilateralen Verträge im Hinblick auf Zulassung von Zusatzstoffen und Mineralstoffen künftig vorsehen? Hätte Jod im Salz jemals universell derart Anwendung gefunden, wenn man damals den bürokratisch komplexen Vorgang zur EU-Zulassung von Jod als Zusatzstoff hätte durchlaufen müssen?
In der Evolution spricht man auch von «Regressiver Evolution», wenn sich ein funktionsloses Artenmerkmal rückentwickelt. Die Innovationskraft der Schweiz – welche im europäischen und globalen Vergleich regelmässig den ersten Platz belegt (European Innovation Scoreboard) - könnte durch die Uebernahme von Regularien aus Brüssel ebenfalls eine regressive Evolution erleiden. Regulation wirkt bekanntlich als Bremsklotz für Innovation! Und die wichtigsten Rohstoffe der Schweiz dürften auch in Zukunft Bildung, Forschung und Innovation bleiben. Auf dieses Humankapital ist die Schweiz angewiesen, ebenso auf gute internationale Vernetzung, aber zwingend zu fairen Verhandlungskonditionen mit der EU.
Natürlich erhofft man sich vom Protokoll zur Lebensmittelsicherheit einen verbesserten Marktzugang und ein Abbau von Handelshemmnissen, eine erhöhte Rechtssicherheit und eine höheres Verbraucherschutzniveau, sowie regulatorische Synergien. Die Einbusse an Souveränität und Innovation beschneidet jedoch die Schweiz massiv: zwar muss jeder Rechtsakt formal im sogenannt «Gemischten Ausschuss für Lebensmittelsicherheit» genehmigt werden, doch ein «NEIN» bliebe stets politisch heikel, da Ausgleichsmassnahmen drohen könnten. Der Spielraum für unabhängige nationale Lösungen wird als de facto kleiner.
Dr. med. Eva Biland
Quellen:
ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Protokoll zur Lebensmittelsicherheit, Dr. Ademi Fatlum, Prof. Dr. Kirchsteiger-Meier Evelyn, Dr. Wesselina Uebe, https://share.google/WxP5ZrVuWDQRDLqwB
SAMW/ASSM Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Salzjodierung, https://share.google/2kLXYwKxh6qXEZ88w
Schweizerische Europapolitik EDA, Inhalt des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III), https://share.google/vWsL8Gdwxc8VKAkF6
Ec_rtd_eis-country-profile-ch.pdf, https://share.google/amPYs3dWsOtT3AsWY
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